Lohn-/Quellensteuer
Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Inland (unbeschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf
- Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte sowie
- Sitzungsgelder.
Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland (beschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf
- Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte;
- Sitzungsgelder;
- Renten-/Kapitalleistungen der 1. und 2. Säule sowie
- Leistungen aufgrund der Auflösung eines Freizügigkeitskontos bzw. einer Freizügigkeitspolice
Die Bestimmungen über die Quellensteuer befinden sich in Art. 24ff. des Steuergesetzes.