Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
Unter Grenzgänger versteht man Personen, welche in Liechtenstein eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins zurückkehren.
Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB)
Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (G)
Bewilligung in Briefform (BIB)
Dienstleistungserbringung (GDL)
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Gesetz über die Ausländer - AuG Heimatschriftengesetz Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer StaatsangehörigeAnsprechpersonen
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allgemeine Anfragen bewilligungen.apa@llv.li +423 236 61 41