EWR/EU-Rechtsberatung für die Regierung und Ämter
In einer vom EWR-Recht zunehmend tangierten Verwaltung ist die Stabsstelle EWR zentrale Anlaufstelle bei EWR-rechtlichen Fragen. Die Stabsstelle EWR erstellt in diesem Zusammenhang Gutachten im Auftrag der Regierung und wirkt in verschiedenen Arbeitsgruppen beratend oder als Vorsitz mit. Zu erwähnen ist hier der Vorsitz in der Konsultationsgruppe Finanzmarktregulierung.
Eine weitere zentrale Aufgabe der Stabsstelle EWR liegt darin, EWR-rechtliches Wissen all jenen Landesangestellten zu vermitteln, die durch ihre Arbeit mit dem EWR-Recht in Berührung kommen. Die Stabsstelle EWR führt zu diesem Zweck alljährlich EWR-Schulungen für alle Landesangestellten bzw. laufend spezifische EWR-Schulungen für die Fachexperten der Liechtensteinischen Landesverwaltung durch.