Spielerschutz
Das Geldspielgesetz bezweckt einen sicheren, ordnungsgemässen und transparenten Spielbetrieb und soll den sozial schädlichen Auswirkungen des Spielbetriebs vorbeugen.
Spielsperren
Spielbanken sprechen eine Spielsperre aus, wenn sie wissen oder annehmen müssen, dass ein Spieler
- überschuldet ist oder seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt; oder
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen.
Spieler können selbst bei der Spielbank eine Spielsperre beantragen.
Die Grafik bildet die Summe aller gesperrten Spielern in den Spielbanken sowie die Zunahme der Spielsperren pro Quartal des laufenden Jahres ab.
Die Grafik bildet die Summe aller gesperrten Spielern in den Spielbanken seit Eröffnung der ersten Spielbank sowie die Zunahme der Spielsperren pro Jahr ab.
Ansprechpersonen
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Thomas Gstöhl Thomas.Gstoehl@llv.li +423 236 6941
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Markus Beck Markus.Beck@llv.li +423 236 6294
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Michael Marxer Michael.Marxer@llv.li +423 236 6956
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Linus Schädler Linus.Schaedler@llv.li +423 236 6946
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Anna Adam Anna.Adam@llv.li +423 236 6989
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Simon Fumarola Simon.Fumarola@llv.li +423 236 7043
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Simon Wachter Simon.Wachter@llv.li +423 236 7046