Einzuhaltende Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsrechts
Auf entsandte Arbeitnehmer sind das Arbeitsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen anwendbar, soweit dies nach den Umständen möglich ist. Einzuhalten sind die Bestimmungen folgender Gesetze und Verordnungen:
- Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, LGBl. 1967 Nr. 6)
- Verordnung I zum Arbeitsgesetz (ArGV I, LGBl. 2005 Nr. 67)
- Verordnung II zum Arbeitsgesetz (ArGV II, LGBl. 2002 Nr. 188)
- Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (LGBl. 1998 Nr. 111)
- Verordnung V zum Arbeitsgesetz (ArGV V, LGBl. 2005 Nr. 69)
Hier finden sie weitere Informationen zur Arbeitssicherheit.
Für entsandte Arbeitskräfte im Bereich des Strassentransports ist anwendbar:
Hier finden sie weitere Informationen zu den Sonderbestimmungen für den Personalverleih
Gesetze
Ansprechpersonen
-
Marcel Wessner Marcel.Wessner@llv.li +423 236 69 09
-
Martin Lenherr Martin.Lenherr@llv.li +423 236 74 20