Offene Stellen: Schul- und Lehrpersonal
Sie sind auf der Suche nach einer Stelle an den öffentlichen Schulen in Liechtenstein? Hier finden Sie wichtige Informationen zum Anstellungsprozess.
1. Stellenausschreibung
Die zu besetzenden Stellen beim Schulamt Liechtenstein werden immer auf der Karriereplattform, im eAmtsblatt sowie über LinkedIn ausgeschrieben. Initiativbewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
2. Anforderungen
Die gesetzlich erforderlichen Qualifikationen für Lehrpersonen werden in der Lehrerdienstverordnung (LdV) bestimmt. Für die Anstellung ist eine Ausbildung erforderlich, welche entweder die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) festgelegten Voraussetzungen oder die in Österreich vorgeschriebenen
Ausbildungserfordernisse erfüllt.
3. Einreichung
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Anstellung als Lehrperson erfüllen und eine passende offene Stelle gefunden haben, können Sie sich online über Smartrecruiters (https://careers.smartrecruiters.com/Schulamt) bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung (Bewerbungsschreiben, aktueller Lebenslauf mit Foto, Kopien von Schulabschluss-, Lehrbefähigungs- und Dienstzeugnissen, aktuelles Leumundszeugnis) jeweils innert der angegebenen Frist an die angegebene/n Adresse/n ein.
4. Prüfung
Anhand der Bewerbungsunterlagen bewertet die Schulaufsicht des Schulamts in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, ob alle Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt sind. Ggf. folgt eine Einladung zum Bewerbungsgespräch / zur Probelektion.
5. Anstellung
Die Kandidatin / der Kandidat erhält schriftlich oder telefonisch Bescheid über die Anstellung.
Allgemeiner Hinweis
Eine allgemeine Anerkennung der Ausbildung ist keine Garantie dafür, dass jemand vom Schulamt angestellt wird. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen bestehen je nach Schulstufe und Art der Schule (z.B. Gymnasium, Oberschule oder Realschule) unterschiedliche Anstellungserfordernisse.