Ausstellungsprozess
Der Antrag für einen Liechtensteiner Reisepass muss ab dem 7. Lebensjahr persönlich am Schalter des Ausländer- und Passamts gestellt werden.
Für die Ausstellung eines Reisepasses werden folgenden Unterlagen benötigt:
Erstmalige Ausstellung eines Reisepasses:
- 1 biometrisches Passfoto* (nicht älter als 6 Monate)
Ersatzausstellung (Ablauf der Gültigkeitsdauer):
- 1 biometrisches Passfoto* (nicht älter als 6 Monate)
- alter Reisepass
Verlust des Reisepasses:
- 1 biometrisches Passfoto* (nicht älter als 6 Monate)
- Verlustanzeige (Original)
Der Reisepass kann ab Antragsstellung nach 4 Werktagen abgeholt werden. Bei einer Ausstellung innerhalb von 3 Werktagen erfolgt ein Expresszuschlag von 50 %. Falls der Reisepass ausserhalb der Öffnungszeiten ausgestellt wird, erfolgt ein Zuschlag von 100 %.
-> Liechtensteinische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (ausgenommen in der Schweiz) können ihren Reisepass auch bei der für ihr Land zuständigen Schweizer Vertretung beantragen (Antragsstellung aus dem Ausland).
* Das für die Ausstellung des Reisepasses beizubringende Foto, muss gemäss der Fotomustertafel aufgenommen sein. Es wird empfohlen, sich an Fachgeschäfte zu wenden.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Liliane Marogg Liliane.Marogg@llv.li +423 236 6158
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Michaela Nigg Michaela.Nigg@llv.li +423 236 6159
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