Neue BauAV 2023
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Abänderung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) genehmigt.
Die Bauarbeitenverordnung wurde zum besseren Verständnis strukturell angepasst, einzelne Absätze wurden in neue Artikel überführt. Die gesamte Verordnung wurde redaktionell überarbeitet, davon betroffen sind auch Artikel und Absätze, die inhaltlich unverändert sind.
Mit der Totalrevision der liechtensteinischen BauAV wird das Schutzniveau in Liechtenstein an jenes in der Schweiz angepasst. Die Bestimmungen wurden grösstenteils aus der «Schweizer BauAV» übernommen; mit Ausnahme des Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, da dieser Artikel in Liechtenstein bereits mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) abgedeckt ist.
Links
- BauAV 2023 - Präsentation
- MB-BauAV 2023 - FAQ
- SUVA – Homepage – BauAV 2022
- Liste angepasster SUVA Publikationen BauAV
- Präsentation BauAV – Beratungsstelle für Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe
- Neue BauAV – Zusammenfassung – Schweizer Gerüstbau-Unternehmer-Verband
- Neue BauAV – FAQ Fassadengerüste - Schweizer Gerüstbau-Unternehmer-Verband